Seit dem 01.01.2023 gibt es nur noch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)

geschrieben am 02.12.2022

Wichtige Info:
Ab dem 01.01.2023 gibt es nur noch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
(nicht mehr auf Papier)

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter eigenständig bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen abrufen.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen die AU in der Übergangsphase nur noch auf ausdrücklichen Wunsch auf Papier. Zusätzlich wird jede AU elektronisch an die Krankenkasse weitergeleitet

Privatversicherte und Patienten, die bei „Sonstigen Kostenträgern“ versichert sind, bekommen die AU für Krankenkasse und Arbeitgeber weiterhin wie gewohnt auf Papier.

Da diese Regelung leider noch weitgehend unbekannt ist, helfen Sie uns sehr, wenn sie diese Information im Kollegenkreis und bei Ihren Arbeitgebern kommunizieren.

Herzlichen Dank, Ihr Praxisteam