Wichtige Info: Ab dem 01.01.2024 startet das eRezept

geschrieben am 15.12.2023

Ab dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet, die verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf einem eRezept zu verordnen.

Die Übermittlung des eRezepts erfolgt elektronisch an die Apotheke.

Das eRezept können Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Dazu braucht sie Ihre elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder die eRezept-App (Details siehe unten)

Die Praxis kann das eRezept nur stornieren, wenn es noch von keiner Apotheke abgerufen oder bereits einer Apotheke zugewiesen wurde. Sonst muss die Apotheke das eRezept freigeben, oder es löschen.

Das eRezept kann von einer anderen Person in der Apotheke abgeholt werden. Zum Einlösen ist die eGK oder App der/des Patient*in auf die/den das eRezept ausgestellt wurde notwendig.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):
Wenn sie das eRezept mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen ist keine PIN erforderlich.
Die Apotheke überprüft beim Einlösen ob das eRezept bereits eingelöst wurde.

Mit der eRezept-App:
Hierfür braucht man die eRezept App, eine neuere Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse

WICHTIGE VORAUSSETZUNG!
Die Versichertenkarte (eGK) wurde 1x Quartal in der Praxis eingelesen.

Herzlichen Dank, Ihr Praxisteam